Heimbeirat
Gemäß §4 NuWG wirken die Bewohnerinnen und Bewohner durch einen Heimbeirat in Angelegenheiten des Heimbetriebes wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit.
Selbstverständlich hat auch das Altenpflegeheim St. Leo-Stift einen Heimbeirat, der sich regelmäßig zur Besprechung trifft, um über Verbesserungen, Ideen von Bewohnern, Vorschläge von Mitarbeitern, Ausflugsziele, Verköstigungswünsche usw. zu diskutieren. Zudem gibt es einen anonymen „Kummerkasten“.